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KURSANBIETER-AGB

für Kursanbieter der Plattform „EHKP Erste-Hilfe-Kurs-Portal“
der EHKP Erste-Hilfe-Kurs-Portal GmbH („Plattform“)
Stand: 07.05.2026

§ 1 Geltungsbereich, Begriffe

Diese Anbieter-AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Plattform und dem registrierten Kursanbieter („Anbieter“) für das Einstellen, Bewerben und Abwickeln von Kursangeboten über die Plattform.

Teilnehmer-AGB: Für Buchungen durch Teilnehmer gelten die Teilnehmer-AGB der Plattform in der jeweils aktuellen Fassung. Produktiv sind diese derzeit abrufbar unter: https://erste-hilfe-kurs-portal.de/terms-conditions . Soweit die Plattform in einer Testumgebung betrieben wird, gilt der dort jeweils angezeigte entsprechende Link.

Begriffe:

  • a) Teilnehmer: Nutzer, die Kurse über die Plattform buchen (Verbraucher oder Unternehmer).
  • b) Kurs: Vom Anbieter angebotener Erste-Hilfe-Kurs einschließlich Termin, Ort, Preis, Kapazität, Leistungsumfang und ggf. Zertifikat.
  • c) Kursentgelt: Vom Anbieter festgelegter Bruttopreis für den Kurs.
  • d) Plattformgebühr: Von der Plattform gegenüber dem Teilnehmer erhobene Gebühr für Vermittlung, Buchungs- und Zahlungsabwicklungsleistungen (netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer).
  • e) Gesamtbetrag: Der vom Teilnehmer gezahlte Gesamtpreis, bestehend aus Kursentgelt und Plattformgebühr einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer auf die Plattformgebühr.
  • f) Auszahlungsfreigabe: Der Zeitpunkt, ab dem eine Auszahlung oder wirtschaftliche Freigabe des dem Anbieter zustehenden Kursentgelts nach Maßgabe von § 9 möglich ist.
  • g) Zahlungsdienstleister: Stripe (Stripe Connect) und ggf. weitere innerhalb des Stripe-Workflows angebotene Zahlungsmethoden.

§ 2 Vertragsschluss, Zustimmung per Checkbox

Mit Abschluss der Registrierung und Anklicken der Checkbox „Ich akzeptiere die Anbieter-AGB“ kommt der Vertrag zwischen Anbieter und Plattform zustande.

Der Anbieter bestätigt, die Anbieter-AGB vor Vertragsschluss zur Kenntnis genommen zu haben und sie speichern oder ausdrucken zu können.

Der Anbieter verpflichtet sich, die für Teilnehmer relevanten Abläufe, insbesondere das Zwei-Verträge-Modell, den Zahlungsfluss und die Refund-Regeln, zu beachten und mit den Teilnehmer-AGB konsistent zu handeln.

§ 3 Rollen- und Vertragsstruktur (Zwei-Verträge-Modell)

Kursvertrag: Ein Kursvertrag kommt ausschließlich zwischen Teilnehmer und Anbieter zustande. Der Anbieter ist allein verantwortlich für Durchführung, Inhalte, Qualität, Zertifikate und Anerkennung.

Plattformvertrag: Zwischen Teilnehmer und Plattform kommt ein separater Vertrag über Vermittlungs-, Buchungs- und Zahlungsabwicklungsleistungen zustande. Die Plattformgebühr ist Entgelt für diesen separaten Plattformvertrag.

Die Plattform ist nicht Veranstalter der Kurse und wird nicht Vertragspartner des Kursvertrags.

§ 4 Onboarding, Anbieterprofil, Nachweise

Der Anbieter macht im Onboarding vollständige und wahrheitsgemäße Angaben, insbesondere zu Identität, Rechtsform, Anschrift, Vertretungsberechtigten, Bankverbindung, Steuerstatus, Kursorten und Anerkennungen.

Der Anbieter hält notwendige Nachweise, insbesondere Qualifikationen, Anerkennungen und ggf. Versicherungen, vor und stellt sie der Plattform auf Anforderung zur Verfügung, soweit dies für Listung, Compliance oder rechtliche Prüfung erforderlich ist.

Änderungen sind unverzüglich zu aktualisieren. Die Plattform darf Listings bis zur Klärung pausieren.

§ 5 Pflichten des Anbieters

Der Anbieter führt bestätigte Kurse ordnungsgemäß, pünktlich und entsprechend der jeweiligen gesetzlichen, behördlichen, verbandlichen oder sonst anwendbaren Anforderungen durch.

Kursinformationen, insbesondere Termine, Orte, Preise, Kapazitäten und Leistungsumfang, sind korrekt, vollständig und nicht irreführend anzugeben.

Der Anbieter stellt sicher, dass Teilnehmer ordnungsgemäß betreut werden, insbesondere durch rechtzeitige Kommunikation, Ablaufhinweise und Zertifikatsausgabe, und beantwortet kursbezogene Anfragen zeitnah.

§ 6 Stornobedingungen des Anbieters

Soweit die Teilnehmer-AGB für Stornierungen außerhalb eines gesetzlichen Widerrufsrechts auf die Bedingungen des jeweiligen Kursanbieters verweisen, stellt der Anbieter diese Stornobedingungen der Plattform in Textform bereit und pflegt sie so, dass sie vor Buchung transparent angezeigt werden.

Die Anbieter-Stornobedingungen müssen mit zwingendem Verbraucherrecht vereinbar sein und dürfen Teilnehmer nicht unangemessen benachteiligen.

§ 7 Zahlungsabwicklung über Stripe, Vorhaltung der Kundenzahlung

Zahlungen der Teilnehmer erfolgen über den von der Plattform eingesetzten Zahlungsdienstleister Stripe mittels Stripe Connect oder einer technisch gleichwertigen Zahlungsstruktur. Die Plattform ist berechtigt, die jeweils geeignete Stripe-Connect-Struktur einzusetzen, insbesondere eine Zahlungsannahme über das Plattformkonto mit späterer Weiterleitung an verbundene Konten der Anbieter oder eine technisch gleichwertige Struktur.

Der Anbieter verpflichtet sich, soweit erforderlich, ein Stripe Connected Account einzurichten oder zu verknüpfen, die jeweils anwendbaren Stripe-Bedingungen zu akzeptieren und alle für KYC-, Compliance- und Auszahlungsprüfungen erforderlichen Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell zu halten. Ohne abgeschlossenes Stripe-Onboarding kann die Plattform Listings pausieren, Zahlungen zurückhalten oder neue Buchungen sperren.

Der Anbieter ermächtigt die Plattform, Zahlungen der Teilnehmer über Stripe entgegenzunehmen, Zahlungsanweisungen gegenüber Stripe zu erteilen, Rückerstattungen zu veranlassen, streitige Beträge zurückzuhalten und die dem Anbieter zustehenden Beträge nach Maßgabe dieser Anbieter-AGB freizugeben.

Die Plattform ist berechtigt, den vom Teilnehmer gezahlten Gesamtbetrag einschließlich Kursentgelt und Plattformgebühr bis zur Auszahlungsfreigabe nach § 9 im Stripe-Zahlungsworkflow bzw. auf den hierfür vorgesehenen Stripe- oder Plattformkonten vorzuhalten. Vor Auszahlungsfreigabe hat der Anbieter keinen Anspruch auf Auszahlung, Weiterleitung oder wirtschaftliche Verfügbarkeit des Kursentgelts.

Das Kursentgelt steht wirtschaftlich dem Anbieter zu, vorbehaltlich der in diesen Anbieter-AGB geregelten Einbehalte, Rückerstattungen, Verrechnungen und Sperrgründe. Die Plattformgebühr steht wirtschaftlich der Plattform als eigene Vergütung zu, kann jedoch bis zur Abwicklung der Buchung bzw. bis zur Auszahlungsfreigabe im Zahlungsworkflow vorgehalten werden.

Die technische Abwicklung über Stripe begründet kein Treuhandverhältnis zwischen der Plattform und dem Anbieter. Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich im Rahmen der von Stripe bereitgestellten Zahlungsdienste und der zwischen den Parteien vereinbarten Plattformlogik.

§ 8 Rechnungsstellung, Steuern

Kursrechnung: Für das Kursentgelt ist ausschließlich der Anbieter Rechnungsaussteller gegenüber dem Teilnehmer.

Plattformrechnung: Für die Plattformgebühr ist ausschließlich die Plattform Rechnungsaussteller gegenüber dem Teilnehmer.

Der Anbieter bleibt für seine steuerlichen Pflichten allein verantwortlich, insbesondere für die zutreffende Angabe seines Steuerstatus, die korrekte Umsatzsteuerbehandlung seiner Kursleistungen und die ordnungsgemäße Rechnungsstellung gegenüber Teilnehmern.

§ 9 Auszahlung an den Anbieter

Eine Auszahlung oder wirtschaftliche Freigabe von Kursentgelten an den Anbieter vor Durchführung des jeweiligen Kurses ist ausgeschlossen.

Die Auszahlungsfreigabe erfolgt frühestens zu dem späteren der folgenden Zeitpunkte:

  • a) 14 Kalendertage nach erfolgreicher Buchung und Zahlung durch den Teilnehmer
  • oder
  • b) 24 Stunden nach dem planmäßigen Ende des gebuchten Kurses.

Für die Berechnung des Auszahlungszeitpunkts ist der im System der Plattform hinterlegte Kurstermin einschließlich der hinterlegten Kursdauer maßgeblich. Ist im System lediglich ein Kursdatum ohne konkrete Endzeit hinterlegt, gilt der Ablauf dieses Kalendertags als planmäßiges Kursende.

Eine gesonderte Bestätigung der Durchführung durch den Anbieter ist für die automatische Auszahlungsfreigabe nicht erforderlich, sofern der Kurs nicht storniert, nicht als ausgefallen markiert und kein Sperrgrund nach diesen Anbieter-AGB eingetreten ist.

Eine Auszahlung erfolgt nicht, solange eine Absage, Nichtdurchführung, Rückerstattung, ein Chargeback, ein Zahlungsstreit, ein Betrugs- oder Compliance-Verdacht, eine manuelle Auszahlungssperre oder ein sonstiger offener Streitfall im Zusammenhang mit der Buchung besteht. Die Plattform ist berechtigt, Auszahlungen ganz oder teilweise zurückzuhalten, soweit dies zur Prüfung oder Abwicklung solcher Fälle erforderlich ist.

Bei Stornierung durch den Teilnehmer außerhalb eines gesetzlichen Widerrufsrechts richtet sich der dem Anbieter zustehende Betrag nach den wirksam einbezogenen Stornobedingungen des Anbieters. Eine Auszahlung dieses Betrags erfolgt ebenfalls frühestens nach Maßgabe der vorstehenden Auszahlungslogik, bezogen auf den ursprünglich gebuchten Kurstermin. Eine Auszahlung vor dem ursprünglich geplanten Kursende ist auch in diesem Fall ausgeschlossen.

Erscheint der Teilnehmer nicht zum Kurs („No-Show“) und besteht nach den wirksam einbezogenen Stornobedingungen des Anbieters kein oder nur ein eingeschränkter Erstattungsanspruch, erfolgt eine Auszahlung des dem Anbieter zustehenden Betrags ebenfalls frühestens nach Maßgabe der vorstehenden Auszahlungslogik und nur, sofern kein Streitfall oder sonstiger Sperrgrund besteht.

Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der Plattformlogik und der im Anbieter-Dashboard angezeigten Informationen. Banklaufzeiten, Stripe-Prüfungen, Compliance-Prüfungen und sonstige Verzögerungen außerhalb des Einflussbereichs der Plattform bleiben vorbehalten.

§ 10 Rückerstattungen, Anbieter-Absage und Nichtdurchführung

Bei einem wirksamen gesetzlichen Widerruf des Teilnehmers erfolgt eine Rückerstattung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben, der dem Teilnehmer erteilten Widerrufsinformationen und der anwendbaren AGB.

Sagt der Anbieter einen Kurs ab oder führt er einen gebuchten Kurs nicht durch, erfolgt keine Auszahlung an den Anbieter. Die Plattform ist berechtigt und im Verhältnis zum Anbieter bevollmächtigt, dem Teilnehmer den gezahlten Gesamtbetrag einschließlich Kursentgelt und Plattformgebühr über Stripe oder auf anderem geeigneten Zahlungsweg zu erstatten.

Der Anbieter ist nicht berechtigt, eine bestätigte Buchung einseitig auf einen Ersatztermin umzubuchen oder einen Ersatztermin verbindlich anstelle der ursprünglichen Buchung festzulegen. Ein Ersatztermin kann dem Teilnehmer nur als neues Kursangebot bzw. neue Buchung angeboten werden.

Soweit die Absage oder Nichtdurchführung aus dem Verantwortungsbereich des Anbieters stammt und keine höhere Gewalt vorliegt, ist der Anbieter verpflichtet, der Plattform alle hierdurch entstehenden oder von der Plattform getragenen Beträge zu ersetzen. Dies umfasst insbesondere:

  • a) die von der Plattform an den Teilnehmer erstattete Plattformgebühr einschließlich hierauf entfallender Umsatzsteuer, soweit diese von der Plattform erstattet wurde;
  • b) Stripe-Gebühren, Refund-Gebühren, Chargeback-Gebühren, Rücklastschriftkosten und sonstige Zahlungsdienstleisterkosten;
  • c) sonstige angemessene und nachweisbare Abwicklungs- und Rechtsverfolgungskosten, soweit diese durch die Absage oder Nichtdurchführung verursacht wurden.

Die Plattform ist berechtigt, diese Beträge dem Anbieter gesondert in Rechnung zu stellen, in einer Abrechnung auszuweisen und mit künftigen Auszahlungsansprüchen des Anbieters zu verrechnen.

Bei höherer Gewalt erfolgt gegenüber dem Teilnehmer eine Rückerstattung nach Maßgabe der Teilnehmer-AGB und der gesetzlichen Vorgaben. Ein Kostenersatzanspruch der Plattform gegen den Anbieter besteht in diesem Fall nur, soweit der Anbieter die Umstände zu vertreten hat oder besondere vertragliche Regelungen eingreifen.

Bei Stornierungen durch den Teilnehmer außerhalb eines gesetzlichen Widerrufsrechts richtet sich die Erstattung des Kursentgelts nach den wirksam einbezogenen Stornobedingungen des Anbieters. Die Plattformgebühr bleibt bestehen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gründe entgegenstehen.

§ 11 Chargebacks / Disputes

Der Anbieter stellt der Plattform innerhalb der vom Zahlungsdienstleister vorgegebenen Fristen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, die zur Bearbeitung von Chargebacks, Zahlungsstreitigkeiten, Rücklastschriften oder sonstigen Disputes erforderlich sind.

Unterlässt der Anbieter die rechtzeitige Mitwirkung oder sind Chargebacks, Disputes oder Rücklastschriften auf Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Anbieters zurückzuführen, ist die Plattform berechtigt, hierdurch entstehende Beträge nach Maßgabe der Punkte 12 und 13 geltend zu machen oder zu verrechnen.

§ 12 Regress, Schadensersatz, Freistellung

Bei verschuldeter Anbieter-Absage, Nichtdurchführung, mangelhafter Durchführung oder sonstiger Pflichtverletzung ersetzt der Anbieter der Plattform die hierdurch entstandenen Kosten, Zahlungsdienstleister-Gebühren sowie angemessene und nachweisbare Abwicklungsaufwände.

Wird nach einer Auszahlung eine Rückerstattung, ein Chargeback, eine Rücklastschrift, eine Kartenstreitigkeit oder eine sonstige Belastung ausgelöst, die dem Verantwortungsbereich des Anbieters zuzuordnen ist, ist der Anbieter verpflichtet, der Plattform den entsprechenden Betrag einschließlich Zahlungsdienstleisterkosten zu erstatten. Die Plattform darf diese Beträge mit künftigen Auszahlungen verrechnen oder gesondert abrechnen.

Der Anbieter stellt die Plattform von Ansprüchen Dritter frei, soweit die Ursache im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen Kursausfall, Nichtdurchführung, mangelhafter Durchführung, falscher Kursangaben, fehlerhafter Stornobedingungen, Datenschutzverstößen des Anbieters oder fehlender bzw. fehlerhafter Zertifikate.

§ 13 Verrechnung, Zahlungsfristen, Sperrrechte

Die Plattform ist berechtigt, fällige Forderungen mit gegenwärtigen oder künftigen Auszahlungsansprüchen des Anbieters zu verrechnen.

Offene Beträge sind binnen 10 Werktagen nach Zugang einer Abrechnung, Belastungsanzeige oder Rechnung an die Plattform zu zahlen, soweit keine wirksame Verrechnung erfolgt.

Soweit eine Verrechnung mangels ausreichender künftiger Auszahlungen nicht möglich ist oder offene Forderungen nicht fristgerecht beglichen werden, ist die Plattform berechtigt, bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen Listings des Anbieters zu pausieren, neue Buchungen zu sperren, Auszahlungen zurückzuhalten oder das Anbieter-Konto vorübergehend einzuschränken.

Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte der Plattform bleiben unberührt.

§ 14 BG-Kurse

Bei BG-Kursen kann die Plattform eine feste oder im Buchungsprozess ausgewiesene Plattformgebühr vom Teilnehmer, Arbeitgeber oder sonstigen Buchenden erheben. Das eigentliche Kursentgelt wird, soweit im Buchungsprozess entsprechend ausgewiesen, nicht über die Plattform an den Anbieter ausgezahlt, sondern unmittelbar zwischen Anbieter und zuständiger Berufsgenossenschaft bzw. dem hierfür verantwortlichen Kostenträger abgerechnet.

Soweit bei BG-Kursen kein Kursentgelt des Anbieters über Stripe vereinnahmt wird, findet insoweit keine Auszahlung an den Anbieter über die Plattform statt. Die Auszahlungslogik unter Punkt 9 gilt nur für solche Beträge, die tatsächlich als Kursentgelt über die Plattform vereinnahmt und dem Anbieter zugeordnet werden.

Der Anbieter ist für die Prüfung, Entgegennahme und Abrechnung erforderlicher BG-Unterlagen, Kostenübernahmen, Formulare und sonstiger Nachweise verantwortlich, soweit diese für die Kursdurchführung oder Abrechnung gegenüber der Berufsgenossenschaft bzw. dem Kostenträger erforderlich sind.

Sagt der Anbieter einen BG-Kurs ab oder führt er ihn nicht durch und liegt keine höhere Gewalt vor, ist die Plattform berechtigt, dem Buchenden die über die Plattform gezahlte Plattformgebühr zu erstatten. In diesem Fall ist der Anbieter verpflichtet, der Plattform die erstattete Plattformgebühr einschließlich hierauf entfallender Umsatzsteuer sowie die hierdurch entstandenen Stripe- und Zahlungsdienstleisterkosten zu ersetzen.

Die Plattform darf diese Beträge gesondert abrechnen, dem Anbieter in Rechnung stellen und mit künftigen Ansprüchen oder Auszahlungen verrechnen. Dies gilt auch dann, wenn im konkreten BG-Kurs kein Kursentgelt über die Plattform an den Anbieter auszuzahlen ist.

Bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften BG-Unterlagen, bei Nichterscheinen des Teilnehmers oder bei sonstigen Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Teilnehmers bzw. Buchenden gelten die im Buchungsprozess angezeigten Bedingungen des Anbieters sowie die Teilnehmer-AGB der Plattform, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen.

§ 15 Nutzungsrechte an Inhalten

Der Anbieter räumt der Plattform das nicht-exklusive, widerrufliche Recht ein, Kursbeschreibungen, Logos und Bilder zum Zwecke der Darstellung auf der Plattform und in begleitendem Marketing zu nutzen.

Der Anbieter versichert, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt und durch die Bereitstellung der Inhalte keine Rechte Dritter verletzt.

§ 16 Vertraulichkeit, Datenschutz

Vertrauliche Informationen sind geheim zu halten.

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Der Anbieter verarbeitet die ihm von der Plattform übermittelten Teilnehmerdaten grundsätzlich als eigener Verantwortlicher, soweit er diese Daten zur Kursdurchführung, Kommunikation, Zertifikatsausgabe, Abrechnung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwendet.

Der Anbieter darf Teilnehmerdaten nur für die Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Kurses und für gesetzlich zulässige Zwecke verwenden. Eine Nutzung zu Werbung oder anderen Zwecken ist nur zulässig, wenn hierfür eine eigene Rechtsgrundlage besteht.

§ 17 Haftung der Plattform

Die Plattform haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Plattform nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

§ 18 Laufzeit, Kündigung, Sperrung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bereits bestätigte Buchungen bleiben von einer Kündigung unberührt und sind ordnungsgemäß abzuwickeln. Die Plattform ist berechtigt, Zahlungsflüsse, Einbehalte, Rückerstattungen und Verrechnungen bis zur vollständigen Abwicklung fortzuführen.

§ 19 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Plattform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anbieter-AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

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